Textänderung an der Impressum-Seite

Am 07.11.2020 wurde der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt. Die Änderung muss auf der Seite „Impressum“ nachgezogen werden. Die Benennung dieser Gesetzesgrundlage ist auf Websites nicht zwingend erforderlich. Zur Vereinfachung löschen wir einfach die entsprechende Passage heraus und speichern die Seite neu ab.

Der markiert Teil wird gelöscht:

 

Danach sieht der Textblock wie folgt aus:

 

Anschließend wird die Seite wie erwähnt abgespeichert.